Der Wiederaufbau der hessischen Justiz
am Beispiel des Oberlandesgerichts
Frankfurt am Main
Vortrag von Dr. h.c. Georg D. Falk
am 19. November 2019 um 17:00 Uhr
im Hessischen Landessozialgericht
Steubenplatz 14, 64293 Darmstadt
Großer Sitzungssaal
Die bundesdeutsche Justiz war bis in die 1960er Jahre personell geprägt durch die Justizkader des NS%Staates. Dies betraf insbesondere die Oberlandesgerichte. In Hessen gelangte hingegen bis zum Ende des Jahres 1949 kein Richter des NS%Staates zum Oberlandesgericht. Infolge einer gelockerten Entnazifizierungspolitik änderten sich später die Verhältnisse auch in der hessischen Justiz. Dies hat Dr. h.c. Georg D. Falk, der selbst bis 2014 Vorsitzender Richter am OLG Frankfurt am Main war, auf der Grundlage von 114 Biografien in seinem Buch aufgezeigt. Eine gemeinsame Veranstaltung mit der Hessischen Landeszentrale für politische Bildung.
Der Eintritt ist frei.
DIE SOZIALGERICHTSBARKEIT IN HESSEN